Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-24, I-2 U 68/03

I-2 U 68/03Tribunale superiore24 feb 2005

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 68/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-24

Aktenzeichen: I-2 U 68/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0224.I2U68.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Juni 2003

verkündete Urteil der 4 b. Zivilkammer des Landge-

richts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden auch die Kosten des Berufungs-

rechtszuges auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Hin-

terlegung oder Sicherheitsleistung eines Betrages in Höhe

von € 50.000,00 abwenden, wenn nicht die Beklagten vor

der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die

Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin wegen der

Kosten gegen Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in

Höhe von € 5.500,00 abwenden, wenn nicht die Klägerin

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf

€ 1.000.000,00 festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.