Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-10, I-2 U 84/03

I-2 U 84/03Tribunale superiore10 mar 2005

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 84/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-10

Aktenzeichen: I-2 U 84/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0310.I2U84.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. Juli 2003 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung jedes der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 48.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagten ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Insgesamt braucht die Klägerin zur Abwendung der Vollstreckung und brauchen die Beklagten zusammen zur Ermöglichung der Vollstreckung keine höhere Sicherheit als 55.200,00 € zu leisten.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 1.000.000 €.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.