Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-09-23, I-23 U 8/05

I-23 U 8/05Tribunale superiore23 set 2005

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 8/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-23

Aktenzeichen: I-23 U 8/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0923.I23U8.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 8. Dezember 2004 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise ge-ändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Sozietät der Kläger (S & G)

6.013,05 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.874,61 EUR seit dem 1.7.2001, aus 1.239,08 EUR seit dem 23.2.2003 sowie aus 2.899,36 EUR seit dem 4.4.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 43 % und der Beklagte zu 57 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 31 % und der Beklagte zu 69 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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