I-21 U 52/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-22, I-21 U 52/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-11-22, I-21 U 52/05
I-21 U 52/05Tribunale superiore22 nov 2005
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 52/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-22
Aktenzeichen: I-21 U 52/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:1122.I21U52.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 11.03.2005 – 2 O 139/04 – wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 38.294,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2004 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägern als Gesamtberechtigten auch alle weiteren materiellen Schäden zu ersetzen, die ihnen im Rahmen der Mängelbeseitigung der durch den Sachverständigen Dipl.-Ing. C... im Beweisverfahren LG Wuppertal – 2 OH 5/03 – mit Gutachten vom 13.11.2003 sowie 19.03.2004 festgestellten Baumängel an der Wohnungseigentumsanlage R…straße 9-13, S….., entstehen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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