Oberlandesgericht Düsseldorf, 2006-12-08, IV-5 Ss (OWi) 199/06 - (OWi) 147/06 I

IV-5 Ss (OWi) 199/06 - (OWi) 147/06 ITribunale superiore8 dic 2006

Regest

§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG, § 26 Abs. 3 Halbsatz 1 StVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG 1. Bei der Bezugnahme auf ein Radarfoto oder andere Abbildungen in den Akten drängt sich als kürzeste und deutlichste Form der Verweisung auf, die Vorschrift des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO anzuführen und ihren Wortlaut zu verwenden. 2. Macht der Tatrichter von der Möglichkeit, auf das Radarfoto zu verweisen, nicht deutlich und zweifelsfrei Gebrauch, so muss er in den Urteilsgründen aussagekräfti-ge charakteristische (individuelle) Merkmale feststellen, anhand derer Gesichter typi-scherweise und nach der jedermann zugänglichen Erfahrung mit großer Sicherheit intuitiv (wieder)erkannt werden. 3. Zur Unterbrechung der Verjährung, wenn die Verwaltungsbehörde den Vorgang mittels EDV bearbeitet (im Anschluss an BGH NJW 2006, 2338). 4. Zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist. OLG Düsseldorf, IV-5 Ss-OWi 199/06 - (OWi) 147/06 I vom 8. Dezember 2006, rechtskräftig

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-5 Ss (OWi) 199/06 - (OWi) 147/06 I — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-08

Aktenzeichen: IV-5 Ss (OWi) 199/06 - (OWi) 147/06 I

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2006:1208.IV5SS.OWI199.06OW.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Straf-, und Bußgeldsachen

Leitsätze

§ 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 71 Abs. 1 OWiG, § 26 Abs. 3 Halbsatz 1 StVG, § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG

  1. Bei der Bezugnahme auf ein Radarfoto oder andere Abbildungen in den Akten drängt sich als kürzeste und deutlichste Form der Verweisung auf, die Vorschrift des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO anzuführen und ihren Wortlaut zu verwenden.

  2. Macht der Tatrichter von der Möglichkeit, auf das Radarfoto zu verweisen, nicht deutlich und zweifelsfrei Gebrauch, so muss er in den Urteilsgründen aussagekräfti-ge charakteristische (individuelle) Merkmale feststellen, anhand derer Gesichter typi-scherweise und nach der jedermann zugänglichen Erfahrung mit großer Sicherheit intuitiv (wieder)erkannt werden.

  3. Zur Unterbrechung der Verjährung, wenn die Verwaltungsbehörde den Vorgang mittels EDV bearbeitet (im Anschluss an BGH NJW 2006, 2338).

  4. Zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist.

OLG Düsseldorf, IV-5 Ss-OWi 199/06 - (OWi) 147/06 I vom 8. Dezember 2006, rechtskräftig

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2006 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Düsseldorf zu-rückverwiesen.

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