Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-02-28, VI-U (Kart) 8/06

VI-U (Kart) 8/06Tribunale superiore28 feb 2007

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 8/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-28

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 8/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0228.VI.U.KART8.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechts-mittels im übrigen das am 25. Januar 2006 verkündete Urteil der

  1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeän-dert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.627,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.02.2005 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Über-gabe von 1.352 Litern Schmierstoff T. Q. 9000 5W40. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Abnahme von 1.352 Li-tern Schmierstoff T. Q. 9000 5W40 in Annahmeverzug ist.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 15 % und die Be-klagte zu 85 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin und die Klägerin die Vollstreckung der Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Wert des Berufungsverfahrens: 13.932,00 €.

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