Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-04-04, I-18 U 97/02

I-18 U 97/02Tribunale superiore4 apr 2007

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 97/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-04-04

Aktenzeichen: I-18 U 97/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0404.I18U97.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. März 2002

verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Düsseldorf (31 O 131/01) teilweise abgeän-

dert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.905,97 US $

abzüglich vorprozessual gezahlter 1.000,- DM nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

dem 16. November 2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückge-

wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Revisions-

verfahrens tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagte

zu 75 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicher-

heit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden

Betrages leistet.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages

abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-

heit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden

Betrages leistet.

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