I-1 U 8/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-14, I-1 U 8/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-05-14, I-1 U 8/07
I-1 U 8/07Tribunale superiore14 mag 2007
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 8/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-14
Aktenzeichen: I-1 U 8/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:0514.I1U8.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 24. November 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 5.001,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Mai 2004 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die in erster Instanz angefallenen Kosten werden wie folgt verteilt:
Die Gerichtskosten werden zu 50 % dem Kläger und zu 50 % den Beklagten zu 1. bis 3. als Gesamtschuldnern auferlegt.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers fallen diesem zu 42 % selbst und zu 58 % den Beklagten zu 1. bis 3. als Gesamtschuldnern zur Last.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. und 3. haben diese zu 58 % selbst und zu 42 % der Kläger zu tragen.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden zu 14 % dem Kläger und zu 86 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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