Oberlandesgericht Düsseldorf, 2007-12-20, VII-Verg 35/07

VII-Verg 35/07Tribunale superiore20 dic 2007

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 35/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-20

Aktenzeichen: VII-Verg 35/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2007:1220.VII.VERG35.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antrag-stellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 14. September 2007 (VK 1-101/07) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert, soweit diese das Fachlos 1 und das Gebietslos 12 (Land ...) der Ausschreibung „Rahmenvertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln aus dem Exklusiv-Pool der B...“ betrifft.

Im Übrigen wird der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.

Das Beschwerdeverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichts-hofs der Europäischen Gemeinschaften über das Vorabentscheidung-sersuchen des Senats durch Beschluss vom 23. Mai 2007 (VII-Verg 50/06) ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht et-waige den Bestand des Vergabeverfahrens zum Fachlos 1 und zum Gebietslos 12 betreffende Veränderungen anzuzeigen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.