Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-18, I-1 U 98/07

I-1 U 98/07Tribunale superiore18 feb 2008

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 98/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-18

Aktenzeichen: I-1 U 98/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0218.I1U98.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird auf die Berufung der Be-klagten das am 30. März 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivil-kammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3.133,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Dezember 2003 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 2/3 des materiellen Schadens zu ersetzen, der ihm aus dem Ver-kehrsunfall vom 8. Juli 2003 in Hünxe auf der A.-E.-Straße künftig noch erwach-sen wird, soweit die Ansprüche nicht auf den Träger der Sozialversicherung oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.

Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 1/3 den im-materiellen Schaden zu ersetzen, der ihm aus dem Verkehrsunfall vom 8. Juli 2003 in Hünxe auf der A.-E.-Straße künftig noch erwachsen wird.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des 1. Rechtszuges werden zu 71 % dem Kläger und zu 29 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges fallen zu 91 % dem Kläger und zu 9 % den Beklagten gesamtschuldnerisch zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.