Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-02-20, I-18 U 184/04

I-18 U 184/04Tribunale superiore20 feb 2008

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 184/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-20

Aktenzeichen: I-18 U 184/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0220.I18U184.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Juni 2004

verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des

Landgerichts Düsseldorf (31 O 32/03) teilweise abgeändert

und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.745,94 €

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2003 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurück-

gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten

des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte mit Aus-

nahme derjenigen Kosten, die durch die Anrufung des

Landgerichts Hamburg verursacht wurden; diese trägt

die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin

vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des

jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

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