Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-03-06, I-6 U 109/07

I-6 U 109/07Tribunale superiore6 mar 2008

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 109/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-06

Aktenzeichen: I-6 U 109/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0306.I6U109.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Kläger zu 1) und 3) wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers zu 2) das am 13. April 2007 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger zu 1) 12.684,98 € und

an den Kläger zu 3) 17.567,23 €,

jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Juni 2006, zu zahlen.

Die weitergehenden Klagen werden abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz haben zu tragen:

die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten diese zu 62 % und der Kläger zu 2) zu 38 %;

die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1) und 3) die Beklagte;

die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) dieser.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben zu tragen:

die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten diese zu 64 % und der Kläger zu 2) zu 36 %;

die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 1) und 3) die Beklagte;

die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) dieser.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger zu 2) und die Beklagte können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils gegen sie aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird für die Beklagte im Prozessrechtsverhältnis zum Kläger zu 1) zur Frage der Zulässigkeit der Klage zugelassen.

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