Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-11-26, VI-2 U (Kart) 12/07

VI-2 U (Kart) 12/07Tribunale superiore26 nov 2008

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 12/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-26

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 12/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:1126.VI2U.KART12.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. Juni 2007 abgeändert.

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten für die Nutzung des Stromversorgungsnetzes von der D... AG verlangten Netznutzungsentgel-te in der Zeit vom 01.01.2002 bis zum 30.05.2002 unbillig waren.

Das Netznutzungsentgelt für diesen Zeitraum wird auf 0,00 Euro festge-setzt.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 78.764,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Februar 2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach diesem Urteil beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

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