Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-08-07, I-15 U 107/08

I-15 U 107/08Tribunale superiore7 ago 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 107/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-07

Aktenzeichen: I-15 U 107/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0807.I15U107.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers vom 25.06.2008 wird das Teilurteil der Ein-zelrichterin des Landgerichts Düsseldorf vom 09.04.2008 teilweise abge-ändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 3.) wird verurteilt, an den Kläger 5.525,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.03.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 3.) dem Kläger aus einer vor-sätzlich begangenen Handlung zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Die weiteren Entscheidungen bleiben der Schlussentscheidung vorbehalten.

Der Beklagte zu 3.) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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