Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-01-28, I-2 U 129/08

I-2 U 129/08Tribunale superiore28 gen 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 129/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-28

Aktenzeichen: I-2 U 129/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0128.I2U129.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 7. Oktober 2008 verkündete Urteil der 4b Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kosten des Rechtsstreits von der Beklagten zu 95 % und von der Klägerin zu 5 % zu tragen sind.

II.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicher-heits¬leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

III.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 170.000,-- €.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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