Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-03-24, VI-3 Kart 102/09 (V)

VI-3 Kart 102/09 (V)Tribunale superiore24 mar 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 102/09 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-24

Aktenzeichen: VI-3 Kart 102/09 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0324.VI3KART102.09V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 8 der gegnerischen Bundesnetzagentur vom 6. Januar 2009 - . . . – in Ziffer 12 aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über den Härtefallantrag der Betroffenen unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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