Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-04-13, I-20 U 251/08

I-20 U 251/08Tribunale superiore13 apr 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 251/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-13

Aktenzeichen: I-20 U 251/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0413.I20U251.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 7. No-vember 2008 dahingehend teilweise abgeändert, dass die Ver-urteilung zur Unterlassung hinsichtlich der mit „Neu: Die Gold-Kapsel für ihre Leistungskraft“ überschriebenen Anzeige für das Produkt „G.“ entfällt.

Im Übrigen wird die Berufung mit der Maßgabe zurückgewie-sen, dass sich die unter Ziffer I.1. einleitend formulierte Unter-lassungsverpflichtung auch auf die unter Ziffer I.2. wiedergegebenen Werbeanzeigen bezieht.

Von den Kosten des Verfahrens in erster Instanz werden dem Kläger 1/3 und der Beklagten 2/3, von den Kosten des Beru-fungsverfahrens werden dem Kläger 1/4 und der Beklagten 3/4 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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