Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-05-20, I-2 U 37/08

I-2 U 37/08Tribunale superiore20 mag 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 37/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-20

Aktenzeichen: I-2 U 37/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0520.I2U37.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. April 2008 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten und ihrer Streithelferin durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte und/oder deren Streithelferin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,-- Euro festgesetzt.

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