Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-06-25, I-16 U 29/09

I-16 U 29/09Tribunale superiore25 giu 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 29/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-25

Aktenzeichen: I-16 U 29/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0625.I16U29.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.12.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil wird klarstellend für wirkungslos erklärt, soweit es ei-ne Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 6.135,50 € brutto nebst 4% Zinsen seit dem 4. April 2000 an den Kläger ausspricht.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens 16 U 100/03; von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 92% und der Kläger 8%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.