Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-08-17, I-23 U 14/10

I-23 U 14/10Tribunale superiore17 ago 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 14/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-17

Aktenzeichen: I-23 U 14/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0817.I23U14.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 17.12.2009 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgericht Krefeld abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 74.084,10 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.5.2005 sowie 928,00 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen dem Beklagten zu 90 %, der Klägerin zu 10 % zur Last. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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