Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-09-07, I-20 U 52/10

I-20 U 52/10Tribunale superiore7 set 2010

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 52/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-07

Aktenzeichen: I-20 U 52/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:0907.I20U52.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 26.03.2010 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als der Antragsgegnerin mit Ziffer 3. des Tenors untersagt wird, für den Kauf von Zahnersatzprodukten durch Patienten mit der Erstattung von Praxisgebühren zu werben und/oder die Praxisgebühr zu erstatten, wenn dies wie im Tenor des angefochtenen Urteils wiedergegeben geschieht. Soweit das angefochtene Urteil in der Hauptsache abgeändert wird, wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die weiter gehende Berufung der Antragsgegnerin wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in den Ziffern 1. und 2. des Tenors des angefoch-tenen Urteils jeweils das Wort „insbesondere“ entfällt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 2/3 und die Antragstellerin zu 1/3.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.