I-3 Wx 281/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-20, I-3 Wx 281/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-01-20, I-3 Wx 281/10
I-3 Wx 281/10Tribunale superiore20 gen 2011
Regest
BGB §§ 2209; 2361, 2365, 2368 Ordnet der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung Dauertestamentsvollstreckung bis zum Tode des Vorerben an und bestimmt er darin zugleich, dass die Testamentsvollstreckung ende, sobald der Vorerbe keine Schulden mehr hat, insbesondere erfolgreich ein Restschuldbefreiungsverfahren im Rahmen einer Privatinsolvenz durchgeführt worden ist, liegt hierin eine Einschränkung, die im Testamentsvollstreckerzeugnis zu vermerken ist. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2011 – I-3 Wx 281/10
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 281/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-20
Aktenzeichen: I-3 Wx 281/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0120.I3WX281.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
BGB §§ 2209; 2361, 2365, 2368
Ordnet der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung Dauertestamentsvollstreckung bis zum Tode des Vorerben an und bestimmt er darin zugleich, dass die Testamentsvollstreckung ende, sobald der Vorerbe keine Schulden mehr hat, insbesondere erfolgreich ein Restschuldbefreiungsverfahren im Rahmen einer Privatinsolvenz durchgeführt worden ist, liegt hierin eine Einschränkung, die im Testamentsvollstreckerzeugnis zu vermerken ist.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2011 – I-3 Wx 281/10
Tenor
Das Testamentsvollstreckerzeugnis wird eingezogen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden
nicht erhoben.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,- Euro.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.