I-22 U 161/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-04, I-22 U 161/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-04, I-22 U 161/10
I-22 U 161/10Tribunale superiore4 feb 2011
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 161/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-04
Aktenzeichen: I-22 U 161/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0204.I22U161.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. August 2010 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert:
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 1.760.087,65 € als Vorschuss nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2004 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, dem Beklagten allen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Einbringung der nicht raumbeständigen Schlacke in das Grundstück … durch die Klägerin noch entstehen wird.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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