Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-17, II-10 WF 32/10

II-10 WF 32/10Tribunale superiore17 feb 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-10 WF 32/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-17

Aktenzeichen: II-10 WF 32/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0217.II10WF32.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die sofortige Beschwerde der Klägerin der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Kleve – Familiengericht – vom 16.09.2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Vergleichs des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.08.2009 (II-3 UF 94/09) sind von der Klägerin EUR 121,50 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 07.07.2010 an den Beklagten zu erstatten. Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag des Beklagten vom 06.07.2010 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nach billigem Er-messen auf die Hälfte ermäßigt. Die außergerichtlichen Kosten des Be-schwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 35 % und der Beklagte zu 65 %.

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