Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-04, VI-U (Kart) 1/06

VI-U (Kart) 1/06Tribunale superiore4 mar 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 1/06 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-04

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 1/06

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0304.VI.U.KART1.06.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 31.08.2005 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin schriftlich Auskunft zu erteilen über
  • die gesamte Anzahl von Anrufen bei dem von ihr betriebenen Auskunftssystem zu den im Leistungsschein festgelegten Zugangsrufnummern …, …, …, …, …, …, …, …, …, …, …, S. + …, und zwar für die Zeit von März 2002 bis Dezember 2002 und für die Jahre 2003, 2004 und 2005;

  • die gesamte Anzahl von Zugriffen in dem von ihr betriebenen Auskunftssystem zu der im Leistungsschein festgelegten Zugangsseite B. A. für den Zeitraum ab dem 17.05.2004 bis zum 31.12.2004.

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte künftig auf der Grundlage des Datenüberlassungsvertrages vom 11.10./31.10.2000 ver-pflichtet ist, der Klägerin die gesamte Anzahl von Anrufen, jeweils aufgeschlüsselt nach Monaten, zu den im Leistungsschein festgelegten Zugangsrufnummern zum 15. des Folgemonats schriftlich mitzuteilen.

  2. Im Übrigen wird die Klage - mit Ausnahme des Klageantrages zu 2. - abgewiesen.

II. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 1.500 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 30 Mio. € festgesetzt. Der Wert der Beschwer der Beklagten wird auf 1.500 € festgesetzt, derjenige der Klägerin übersteigt 20.000 €.

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