Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-10, I-10 U 72/10

I-10 U 72/10Tribunale superiore10 mar 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 72/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-10

Aktenzeichen: I-10 U 72/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0310.I10U72.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Mai 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.111.70 € nebst 5 % Zin-sen über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits – mit Ausnahme der durch die Beweisaufnahme entstandenen Kosten, die der Beklagten zur Last fallen - tragen die Klägerin zu 35 %, die Beklagte zu 65 %.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 23 %, die Beklagte zu 77 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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