Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-12-16, 16 U 139/10

16 U 139/10Tribunale superiore16 dic 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 139/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-12-16

Aktenzeichen: 16 U 139/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:1216.16U139.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.04.2010 – 41 O 158/08 – wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin auf die Berufung der Beklagten geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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