Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-10, I-2 U 97/01

I-2 U 97/01Tribunale superiore10 gen 2013

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 97/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-10

Aktenzeichen: I-2 U 97/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0110.I2U97.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Mai 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass

  1. die Verurteilung zu Ziffern I.2 und II. sich auf Vorrichtungen wie im Tenor zu Ziffer I.1. des landgerichtlichen Urteils beschrieben bezieht, wobei hinter die Worte „… mit einer effektiv vorspringenden Länge, um den Nagel“ die Passage „mit ihrer Spitze an einer Stelle seines Umfangs, an der der Nagel kein Loch aufweist,“ eingefügt wird;

  2. die Verurteilung zur Unterlassung in Ziffer I.1. aufgrund des zwischenzeitlichen Erlöschens des Klagepatents infolge Zeitablaufes gegenstandslos ist;

  3. die für die ab dem 06. September 1998 zuerkannten Ansprüche auf Rechnungslegung sowie Schadensersatz nur für solche Handlungen bestehen, die in der Zeit bis einschließlich 31.07.2005 begangen wurden.

II.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Das vorliegende Urteil und das landgerichtliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.