Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-04-24, VI-2 U (Kart) 8/12

VI-2 U (Kart) 8/12Tribunale superiore24 apr 2013

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 8/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-24

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 8/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0424.VI2U.KART8.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2012 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (37 O 180/09 [Kart]) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 503.289,36 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Januar 2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden zu 21 % der Klägerin und zu 79 % der Beklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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