Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-07-24, VI-U (Kart) 48/12

VI-U (Kart) 48/12Tribunale superiore24 lug 2013

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 48/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-24

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 48/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0724.VI.U.KART48.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I Der Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist wird abgelehnt.

  • II Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. November 2012 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird verworfen.

  • III Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • IV Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • V Die Revision wird nicht zugelassen.

  • VI Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 30 Mio. € festgesetzt (§ 39 Abs. 2 GKG). Die Beschwer der Klägerin beträgt 69.939.698 €.

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