I-20 U 92/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-05, I-20 U 92/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-05, I-20 U 92/13
I-20 U 92/13Tribunale superiore5 nov 2013
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 92/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-05
Aktenzeichen: I-20 U 92/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1105.I20U92.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. April 2013 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das verbotene Verhalten in Ziffer 1. des Tenors wie folgt gefasst wird: „den Verkauf von Spielekonsolen unter der Angabe eines Preises zu bewerben, wenn die so beworbene Ware nicht zu dem auf der ersten Seite der Werbung angegebenen Preis, sondern nur im Zusammenhang mit dem auf den weiteren Seiten näher umschriebenen Mobilfunktarif angeboten wird, wie in den im erstinstanzlichen Urteil wiedergegebenen Internetseiten“.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 7.500,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.