I-20 U 165/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-19, I-20 U 165/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-11-19, I-20 U 165/11
I-20 U 165/11Tribunale superiore19 nov 2013
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 165/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-19
Aktenzeichen: I-20 U 165/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:1119.I20U165.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
A.
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.07.2011 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
I.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu vollziehen an dem Geschäftsführer im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, für „X. Kalkwasserbehandler“ zu werben:
„Kalk im Leitungswasser
Die Folge …
zerstörende Kalksteinablagerungen
Kalkstein beschädigt und zerstört
-
sanitäre Installationen
-
Einrichtungen in Küche und Bad
-
Maschinen und Geräte
Kalksteinablagerungen schädigen
Rohrleitungen, Armaturen, Sperrventile, Spülkästen,
Toiletten, Duschköpfe, Dusch- und Badewannen, Fliesen,
Heißwassergeräte, Boiler, Kaffeemaschinen,
Durchlauferhitzer, Dampfbügeleisen, Dental-Anlagen,
Wärmetauscher, Kühlkreisläufe, etc.
kurz:
alles was mit Leitungswasser in Berührung gebracht wird
die Lösung
Elektronik gegen Kalk“,
„Mit X.-Behandlung wird dem Wasser der Kalk und alle im Wasser enthaltenen Mineralien nicht entzogen, sondern seine Tendenz, sich als Kalkstein abzulagern, wird unterbunden“,
„Das Wasser durchfließt einen Behälter, in dem sich zwei Elektronen befinden (Anode u. Kathode). Diesen Elektroden wird eine Impuls-Kleinspannung zugeführt, die über einen Sicherheits-Trenntransformator aus der Netzspannung erzeugt wird. Wegen der im Wasser enthaltenen freien Ladungsträger (Elektronen) kommt es zum Stromfluss bzw. Stromkreis zwischen den Elektroden. Durch die elektrische Wasserbehandlung kommt es zur Ausfällung des Kalks, d.h. es erfolgt ein Übergang vom gelösten (Ionen-) Zustand in der kristalline Form. Die Behandlungsimpulse können auf die Wasserhörte über Potentiometer eingestellt werden. Die sich im Gerät bildenden Kalk-, Kristallkeime vergrößern sich im weiteren Flussverlauf (besonders im Warmwasserbereich!) weiter bis zu einer Größe von einigen tausendstel Millimetern. Diese entstandenen Kristalle sind elektrisch neutral. Sie besitzen eine abgerundete bis würfelartige Form und sind durch di relativ glatte Oberfläche nicht mehr haftfähig. Hierbei handelt es sich größtenteils um amorphes Aragonit mit vereinzelten Calcit-Kristallen. Diese Art der geänderten Kristallstruktur, mit ihrer glatten Oberfläche, verhindert Zusammenwachsen von Kristallen zu Kalkstein. Die mikroskopisch kleinen Kristalle lagern sich nicht ab, sie verbleiben im Wasser und verschwinden schließlich im Abfluss“,
jeweils sofern dies geschieht wie aus der beigefügten Anlage K 46 ersichtlich.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 166,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2010 zu zahlen.
B.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
C. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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