Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-10, VII-Verg 7/14

VII-Verg 7/14Tribunale superiore10 set 2014

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 7/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-10

Aktenzeichen: VII-Verg 7/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0910.VII.VERG7.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 27. Januar 2014, VK 2 - 104/13, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Gebühr wird auf 15.800,- € festgesetzt und der Antragstellerin als Gebührenschuldnerin auferlegt.

Nach Abzug des von ihr gezahlten Gebührenvorschusses in Höhe von 2.500,- € ist von ihr ein Betrag in Höhe von 13.300,- € zu entrichten.

II. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.300,- € festgesetzt.

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