Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-15, VI - U (Kart) 42/13

VI - U (Kart) 42/13Tribunale superiore15 ott 2014

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 42/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-15

Aktenzeichen: VI - U (Kart) 42/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1015.VI.U.KART42.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

    1. Es wird festgestellt, dass die Abgrenzungsvereinbarung zwischen der ……. und der Firma …….. vom 14. Februar 2001 ungekündigt fortbesteht.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • II. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  • III. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4 Mio. € festgesetzt. Die Streitwertfestsetzung des Landgerichts vom 21. März 2013 wird von Amts wegen abgeändert. Der Streitwert des Verfahrens im ersten Rechtszug wird auf 5 Mio. € festgesetzt. Die Beschwer beider Parteien übersteigt jeweils 20 T€.

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