Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-16, I-15 U 49/14

I-15 U 49/14Tribunale superiore16 ott 2014

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 49/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-16

Aktenzeichen: I-15 U 49/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1016.I15U49.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16.01.2013 (Az. 12 O 586/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

  • I. Die Klage wird abgewiesen.

  • II. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 1.353,80 Euro zu zahlen.

  • III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

  • V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.