Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-26, VI-3 Kart 114/14 (V)

VI-3 Kart 114/14 (V)Tribunale superiore26 nov 2014

Regest

§§ 17 Abs. 2a i.d.F. bis zum 28.12.2012, 31, 75 Abs. 1, 118 Abs. 12 EnWG Geplante Offshore-Windparks, die zwar zum Stichtag die Netzanbindungskriterien nachgewiesen, aber weder eine bedingte oder unbedingte Netzanbindungszusage erhalten haben („short cut“-Fälle), können eine Netzanbindung nur nach neuem Recht (§§ 17a ff. EnWG) verlangen. Die sich insoweit aus § 118 Abs. 12 EnWG ergebende unechte Rückwirkung ist verfassungsgemäß.

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 114/14 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: VI-3 Kart 114/14 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1126.VI3KART114.14V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Leitsätze

§§ 17 Abs. 2a i.d.F. bis zum 28.12.2012, 31, 75 Abs. 1, 118 Abs. 12 EnWG

Geplante Offshore-Windparks, die zwar zum Stichtag die Netzanbindungskriterien nachgewiesen, aber weder eine bedingte oder unbedingte Netzanbindungszusage erhalten haben („short cut“-Fälle), können eine Netzanbindung nur nach neuem Recht (§§ 17a ff. EnWG) verlangen. Die sich insoweit aus § 118 Abs. 12 EnWG ergebende unechte Rückwirkung ist verfassungsgemäß.

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 02.05.2014 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 28.04.2014, BK6-13-251, wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur sowie der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin zu tragen.

Der Beschwerdewert wird auf 10.000.000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.