Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-05-26, I-23 U 80/14

I-23 U 80/14Tribunale superiore26 mag 2015

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 80/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-26

Aktenzeichen: I-23 U 80/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0526.I23U80.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.05.2014 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.694,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.08.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 85 % dem Kläger und zu 15 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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