Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-08-25, I-20 U 37/15

I-20 U 37/15Tribunale superiore25 ago 2015

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 37/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-25

Aktenzeichen: I-20 U 37/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0825.I20U37.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 27. Februar 2015 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

die nachstehend abgebildeten Armbanduhren einzeln oder in Kombination innerhalb der Europäischen Union anzubieten, zu vertreiben oder sonst in Verkehr zu bringen, sowie zu den vorgenannten Zwecken zu besitzen:

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin zu 9/10 und der Antragstellerin zu 1/10 auferlegt. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten hat die Antragstellerin zu 1/10 zu tragen, im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.

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