Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-15, I-22 U 92/15

I-22 U 92/15Tribunale superiore15 gen 2016

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 92/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-15

Aktenzeichen: I-22 U 92/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0115.I22U92.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 02.07.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Streithelfers des Klägers im Berufungsverfahren werden der Beklagten auferlegt.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Klägers und seines Streithelfers - wegen der Kosten des Berufungsverfahrens - durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger bzw. sein Streithelfer vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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