Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-26, 3 Wx 214/16

3 Wx 214/16Tribunale superiore26 giu 2018

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 214/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-06-26

Aktenzeichen: 3 Wx 214/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0626.3WX214.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 29. April 2016 – Az. 92 VI 802/15– wird aufgehoben.

Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2 wird zurückgewiesen.

Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den beantragten Erbschein zu erteilen.

Die Beteiligte zu 1 hat die für die Erteilung des von ihr beantragten Erbscheins anfallenden Gerichtskosten zu tragen. Die übrigen Gerichtskosten des Verfahrens – beide Rechtszüge – werden den Beteiligten zu 1 und 2 zu je ½ auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden für keinen Rechtszug erstattet.

Beschwerdewert: 69.229,22 €

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