Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-03, 6 UF 116/17

6 UF 116/17Tribunale superiore3 ago 2018

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 UF 116/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-03

Aktenzeichen: 6 UF 116/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0803.6UF116.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

  • I. Auf die Beschwerde des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheinberg vom 21.07.2017 in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Ziffer 2. des Tenors) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

„Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (Personal-Nr. ...9) zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 188 € monatlich auf das vorhandene Kto. .....0 bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den 31.12.2014 begründet. Der Ausgleichswert ist in Entgeltpunkte umzurechnen.“

  • II. Für das Beschwerdeverfahren werden gerichtliche Kosten nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden zwischen den beteiligten Ehegatten aufgehoben.

  • III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €.

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