3 Kart 45/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-08, 3 Kart 45/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-08, 3 Kart 45/17 (V)
3 Kart 45/17 (V)Tribunale superiore8 mag 2019
Regest
VI-3 Kart 45/17 (V) Leitsätze EWE Forschungs- und Entwicklungskosten Kosten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind im Rahmen des § 25a ARegV nicht berücksichtigungsfähig, wenn es bei einer gesamtkostenbezogenen Betrachtung zu keinem Anstieg der Forschungs- und Entwicklungskosten gegen-über den bereits im Basisjahr angesetzten Kosten von Forschungs- und Entwick-lungsvorhaben gekommen ist. In diesem Fall sind die Kosten bereits bei der Be-stimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 1 und 2 ARegV berücksichtigt worden und können nach § 25a Abs. 2 S. 2 ARegV nicht Ge-genstand eines Zuschlags auf die Erlösobergrenzen sein.
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 45/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-08
Aktenzeichen: 3 Kart 45/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0508.3KART45.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Leitsätze
VI-3 Kart 45/17 (V)
Leitsätze EWE Forschungs- und Entwicklungskosten
Kosten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind im Rahmen des § 25a ARegV nicht berücksichtigungsfähig, wenn es bei einer gesamtkostenbezogenen Betrachtung zu keinem Anstieg der Forschungs- und Entwicklungskosten gegen-über den bereits im Basisjahr angesetzten Kosten von Forschungs- und Entwick-lungsvorhaben gekommen ist. In diesem Fall sind die Kosten bereits bei der Be-stimmung des Ausgangsniveaus der Erlösobergrenzen nach § 6 Abs. 1 und 2 ARegV berücksichtigt worden und können nach § 25a Abs. 2 S. 2 ARegV nicht Ge-genstand eines Zuschlags auf die Erlösobergrenzen sein.
Tenor
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.02.2017 (Az. BK8-14/1846-31) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Beschwerdeführerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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