Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-05-08, U (Kart) 9/18

U (Kart) 9/18Tribunale superiore8 mag 2019

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 9/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-08

Aktenzeichen: U (Kart) 9/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0508.U.KART9.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Beklagten zu 2. bis 8. gegen das am 15. Mai 2018 verkündete Grundurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 133/14 – wird zurückgewiesen.
  • II. Die Beklagten zu 2. bis 8. tragen die Kosten des Berufungsverfahrens; hiervon ausgenommen sind die durch die Nebenintervention der Streithelferin verursachten Kosten, die die Streithelferin zu tragen hat.
  • III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten zu 2. bis 8. bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 350.000 € festgesetzt.

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