Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 48/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-02-27
Aktenzeichen: 2 U 48/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0227.2U48.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung wird das am 22. Juli 2014 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (4b O 58/13) teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
- II. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Klägerin.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sichreheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
- IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
- V. Der Streitwert wird auf 40.000,- € festgesetzt.