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Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 7/19 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-03-18
Aktenzeichen: Kart 7/19 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0318.KART7.19V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt; es ist als nicht anhängig geworden anzusehen.
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II. Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Sie hat dem Bundeskartellamt die ihm entstandenen notwendigen Kosten zu erstatten.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000 € festgesetzt.