Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 36/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-20
Aktenzeichen: 16 U 36/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0820.16U36.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. September 2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach - Az.: 12 O 175/18 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.