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Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 4/19 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: Kart 4/19 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0826.KART4.19V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 17. Januar 2019 – B5-29/18 – werden als unzulässig verworfen.
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II. Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Verfahrens und die dem Beschwerdegegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30 Millionen €.