Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 7-9/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: III-3 Ws 7-9/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0125.III3WS7.9.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
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- Ziffer 1 a der Verfügung vom 14. Oktober 2020, wonach der Empfang von Besuchen und die Telekommunikation durch den Angeklagten der Erlaubnis bedürfen, sowie der Beschluss vom 16. November 2020 werden aufgehoben.
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- Hinsichtlich des weitergehenden Antrags des Angeklagten ist eine Entscheidung des Senats nicht veranlasst.
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- Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens und die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.