Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 203/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 1 U 203/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0622.1U203.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Leitsätze
Leitsätze:
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- Zu der Frage der Erforderlichkeit eines Schadenersatzbetrages, der auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrages berechnet wird.
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- Eine antizipierte Schadenminderungspflicht in Form der Festlegung von Einzelpreisen für bestimmte Maßnahmen besteht im Rahmen eines zulässig gewählten Vergabeverfahrens nicht.
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§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 249 Abs. 2 S.1, 254 BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, 3. Zivilkammer (3 O 165/20), wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.