Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 W 1/22 [Kart] — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-01-20
Aktenzeichen: 6 W 1/22 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0120.6W1.22KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kartellsenat
Leitsätze
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- Eine Schiedsgerichtsvereinbarung im Bereich des internationalen Sports, die die Bestimmung und Zusammensetzung der Mitglieder des Schiedsgerichts dem alleinigen freien Ermessen einer Schiedspartei überlässt, ist unwirksam.
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- Der International Paralympics Committee e. V., der nach dem „Ein-Platz-Prinzip“ internationale Sportveranstaltungen organisiert, ist hinsichtlich der Zulassung der Athleten zu den von ihm organisierten Sportwettbewerben marktbeherrschend. Er hat daher die Vorgaben des § 19 GWB zu beachten.
Tenor
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- Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 20.12.2021 – 33 O 277/21 aufgehoben.Der Verfügungsbeklagte wird – unter Abweisung des Verfügungsantrags im Übrigen – im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, der Verfügungsklägerin die Teilnahme an den Wettbewerben „Para Snowboard, Banked Slalom SB-LL2, female,“ und „Para Snowboard, Snowboard Cross SB-LL2, female “ während des Sportereignisses Beijing 2022 Paralympic Winter Games auf den Vorschlag des U.S. Paralympics Snowboarding Verbandes zu gestatten.
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- Der Verfügungsbeklagte trägt 75% der Kosten des Verfügungsverfahrens, die Verfügungsklägerin 25%.
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- Der Streitwert für das Verfügungsverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.